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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Staylia GmbH für die Vermietung von Ferienwohnungen
Überarbeitete Fassung — Stand 02.07.2026

Staylia GmbH

Berghamerstraße 30, 
4072 Alkoven, 
Österreich

Vertragspartner: Staylia GmbH
Adresse: Berghamerstraße 30, 4072 Alkoven, Österreich

Firmenbuch: FN 675179k, Landesgericht Wels

UID-Nummer: ATU83142323
Geschäftsführerin: Katja Schmidt

Kontakt: office@staylia.at · +43 664 14 56 51

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Ferienwohnungen und sonstigen Beherbergungsleistungen, die über die Website der Staylia GmbH, über die dort eingebundene Direktbuchungsplattform, über Smoobu oder über sonstige direkte Buchungskanäle der Staylia GmbH abgeschlossen werden.


Vertragspartner des Gastes ist ausschließlich die Staylia GmbH, Berghamerstraße 30, 4072 Alkoven, Österreich, Firmenbuch FN 675179k, Landesgericht Wels, UID-Nummer ATU83142323 (im Folgenden „Vermieter“). Die buchende Person wird im Folgenden als „Gast“ bezeichnet.


Der Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Darstellung der Ferienwohnungen auf der Website oder in der Direktbuchungsplattform stellt kein verbindliches Angebot des Vermieters dar, sondern eine Aufforderung an den Gast, ein Buchungsangebot abzugeben.


Mit Abschluss des Buchungsvorgangs und Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Schaltfläche gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.


Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, Systemnachricht oder Zahlungsinformation stellt für sich allein keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist oder sich aus ihrem Inhalt eindeutig die Annahme der Buchung ergibt. Der Vermieter bestätigt oder lehnt Buchungsanfragen ab, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.


Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und teilt Änderungen der Kontaktdaten, der Anzahl der anreisenden Personen oder sonstiger buchungsrelevanter Informationen dem Vermieter unverzüglich mit.

§ 3 Leistungen, Preise und Abgaben

Die vom Vermieter geschuldete Leistung ergibt sich aus der objektbezogenen Beschreibung, dem Buchungsvorgang, der Buchungsbestätigung und diesen AGB.


Die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.


Sofern nicht anders angegeben, sind im Beherbergungsentgelt insbesondere die Nutzung der gebuchten Unterkunft, Bettwäsche, Strom, Heizung sowie ein Internetzugang (WLAN) enthalten.


Nicht im Beherbergungsentgelt enthaltene Zusatzleistungen, Abgaben oder Gebühren (z. B. Ortstaxe, Kurtaxe, Endreinigung, Zusatzreinigung, Zusatzpersonen, Haustiergebühren) werden im Buchungsvorgang, in der Buchungsbestätigung oder auf der Rechnung gesondert und betragsmäßig ausgewiesen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen, insbesondere Höhe allfälliger Anzahlungen, Zahlungsfristen, Fälligkeitstermine und akzeptierte Zahlungsmittel, ergeben sich aus dem Buchungsvorgang, der Buchungsbestätigung oder der jeweiligen Rechnung.

Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, sind Rechnungsbeträge innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang beim Vermieter bzw. beim eingesetzten Zahlungsdienstleister.

Erfolgt eine fällige Zahlung nicht fristgerecht, setzt der Vermieter dem Gast eine angemessene Nachfrist von mindestens 7 Tagen unter Androhung des Rücktritts. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, die Unterkunft anderweitig vergeben und Stornokosten gemäß § 6 verrechnen.

§ 5 Sicherheitsleistung / Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, zur Absicherung möglicher Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese kann durch Zahlung einer Kaution, Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte oder Vorautorisierung eines Betrages erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Sicherheitsleistung verlangt wird, wird dem Gast vor Abschluss der Buchung sowie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen; sie beträgt höchstens 30 % des Gesamtpreises, sofern nicht objektbezogen ein höherer, im Buchungsvorgang gesondert ausgewiesener Betrag vereinbart wird.

Die Sicherheitsleistung dient der Absicherung von Ansprüchen aus Schäden an Unterkunft oder Inventar, außergewöhnlicher Verschmutzung, Schlüsselverlust, Verstößen gegen die Hausordnung, nicht genehmigter Nutzung durch zusätzliche Personen oder sonstigen vom Gast zu vertretenden Pflichtverletzungen.

Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte und der Höhe nach nachgewiesene Forderungen mit der Sicherheitsleistung zu verrechnen.

Die Sicherheitsleistung bzw. eine Kartenvorautorisierung wird spätestens 14 Tage nach Abreise freigegeben oder rückerstattet, sofern keine berechtigten Ansprüche geltend gemacht werden. Werden Ansprüche geltend gemacht, wird der nicht beanspruchte Restbetrag innerhalb derselben Frist freigegeben; die tatsächliche Verfügbarkeit einer freigegebenen Kartenvorautorisierung kann zusätzlich von der ausstellenden Bank abhängen, worauf der Vermieter keinen Einfluss hat.

Die Sicherheitsleistung beschränkt die Haftung des Gastes nicht der Höhe nach. Über die Sicherheitsleistung hinausgehende, nachgewiesene Schäden kann der Vermieter gesondert geltend machen.

§ 6 Stornierung / Rücktritt durch den Gast

Der Gast kann vor dem vereinbarten Anreisetag vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Vermieter.


Sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende pauschalierte Stornogebühren:

  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung

  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises

  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtpreises

  • ab 6 Tagen vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises


Der Gesamtpreis umfasst das vereinbarte Beherbergungsentgelt einschließlich verpflichtender Zusatzleistungen, soweit diese nicht verbrauchsabhängig oder infolge der Nichtanreise erspart sind.


Dem Gast steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschal verrechnete Stornogebühr; in diesem Fall ist nur der nachweislich geringere Betrag zu zahlen. Dem Vermieter bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.


Der Vermieter bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung der stornierten Unterkunft. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden auf die Stornogebühr angerechnet.


Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen und liegt in der Verantwortung des Gastes.

§ 7 Rücktritt / außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung nur aus den folgenden, abschließend aufgezählten wichtigen Gründen berechtigt:

  • der Gast leistet eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist gemäß § 4 nicht;

  • der Gast macht bei der Buchung nachweislich unrichtige oder irreführende Angaben zu seiner Person, zur Anzahl der anreisenden Personen oder zum Zweck des Aufenthalts, sofern diese Angaben für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind;

  • die Vertragserfüllung wird aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar erschwert, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Wasserschaden, Brand, Ausfall wesentlicher technischer Einrichtungen oder sonstiger nachgewiesener Unbenutzbarkeit der Unterkunft;

  • der Gast gefährdet nachweislich durch sein Verhalten die Sicherheit oder Gesundheit anderer Gäste, des Vermieters oder Dritter, oder verstößt schwerwiegend bzw. trotz vorheriger Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung (§ 10), insbesondere durch erhebliche Ruhestörungen, unerlaubte Feiern, Überbelegung, Rauchen in Innenräumen oder eine dem Vertragszweck widersprechende, rechtswidrige Nutzung der Unterkunft.

Ein Rücktritt aus den vorgenannten Gründen erfolgt, außer bei besonders gravierenden Verstößen, die eine sofortige Beendigung unumgänglich machen, erst nach vorheriger Abmahnung mit angemessener Gelegenheit zur Abhilfe.


Tritt der Vermieter aus einem von ihm zu vertretenden Grund zurück, erhält der Gast bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.


Tritt der Vermieter aus einem der oben genannten, nicht von ihm zu vertretenden Gründe zurück, erhält der Gast bereits geleistete Zahlungen abzüglich berechtigter, der Höhe nach nachgewiesener Forderungen zurück.


Bei einer vom Gast zu vertretenden sofortigen Beendigung des Aufenthalts besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für bereits verstrichene oder aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht mehr nutzbare Nächte; im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rückabwicklungsregeln sowie Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.

§ 8 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei terminbezogener Beherbergung

Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen als Wohnzwecken, bei denen für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.


Dem Gast steht daher bei Buchungen über die Direktbuchungsplattform kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es gelten ausschließlich die vereinbarten Stornobedingungen gemäß § 6.

§ 9 Check-in / Check-out, Schlüssel und Zugangsdaten

Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich, Check-out hat bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


Die Einzelheiten zu Anreise, Schlüsselübergabe und Check-in (z. B. persönliche Übergabe, Self-Check-in mittels Schlüsselbox, elektronisches Zugangssystem) werden dem Gast rechtzeitig vor Anreise gesondert mitgeteilt.


Der Gast behandelt übermittelte Zugangsdaten, Codes, Schlüssel oder sonstige Zutrittsmittel sorgfältig und vertraulich und gibt sie nur an in der Buchung angeführte Mitreisende weiter.


Eine verspätete Anreise oder ein späterer Check-out ist vorab mit dem Vermieter abzustimmen; ein späterer Check-out wird nur nach Verfügbarkeit gewährt und kann gesondert verrechnet werden.


Bei Verlust von Schlüsseln, Zutrittskarten oder Zugangscodes haftet der Gast für die tatsächlich erforderlichen und der Höhe nach nachgewiesenen Kosten der Ersatzbeschaffung (z. B. Nachsperren, Neuprogrammierung einzelner Zugangsmedien). Der Austausch ganzer Schließzylinder oder Schließanlagen wird dem Gast nur dann verrechnet, wenn dies aus konkreten, nachvollziehbaren Sicherheitsgründen erforderlich ist und den Vermieter hierzu keine zumutbare, kostengünstigere Alternative zur Verfügung steht; die Kostenersatzpflicht ist in diesem Fall der Höhe nach mit dem marktüblichen Aufwand für eine gleichwertige Ersatzlösung begrenzt. Bei bloß leichter Fahrlässigkeit des Gastes bleibt eine allfällige Mitverschuldensquote des Vermieters (z. B. veraltete Sicherheitstechnik) berücksichtigt.

§ 10 Nutzung der Ferienwohnung, Belegung und Hausordnung

Die Unterkunft darf ausschließlich von der in der Buchung angegebenen Anzahl an Personen genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte, Untervermietung oder Nutzung durch nicht angemeldete Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.


Für nicht angemeldete oder zusätzlich anwesende Personen ist der Vermieter berechtigt, ein Zusatzentgelt gemäß der zum Buchungszeitpunkt gültigen, dem Gast zugänglich gemachten Preisliste zu verrechnen oder bei wesentlichem Verstoß den Vertrag gemäß § 7 zu beenden.


Der Gast behandelt Unterkunft, Inventar, Gemeinschaftsflächen und technische Einrichtungen pfleglich und meldet Schäden, Mängel oder außergewöhnliche Verschmutzungen unverzüglich.


Es gelten insbesondere folgende Hausregeln:

  • Haustiere sind nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

  • Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen untersagt; auf Balkonen, Terrassen oder Freibereichen nur, sofern vor Ort ausdrücklich gestattet.

  • Feiern, Partys und Veranstaltungen sind nicht gestattet.

  • Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertagsruhe sind einzuhalten.

  • Offenes Feuer, Kerzen oder brandgefährliche Gegenstände dürfen nur verwendet werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt und sicher möglich ist.

  • Eine gewerbliche, rechtswidrige oder den Vertragszweck gefährdende Nutzung der Unterkunft ist untersagt.

  • Möbel, Inventar und technische Geräte dürfen nicht entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm, seinen Mitreisenden, Besuchern oder sonstigen ihm zurechenbaren Personen schuldhaft verursachte Schäden an Unterkunft, Inventar, technischen Einrichtungen, Gemeinschaftsflächen oder Gebäude.


Macht der Zustand der Unterkunft bei Abreise über die gewöhnliche, im Beherbergungsentgelt enthaltene Endreinigung hinausgehende Reinigungsmaßnahmen erforderlich (z. B. starke Verschmutzung, nicht entsorgter Müll, hartnäckige Flecken, Geruchsbelastung), stellt der Vermieter dem Gast die tatsächlich angefallenen Mehrkosten auf Grundlage der zum Buchungszeitpunkt gültigen, dem Gast zugänglich gemachten Preisliste bzw. bei Fehlen einer solchen auf Grundlage einer nachvollziehbaren Rechnung eines beauftragten Reinigungsunternehmens in Rechnung.


Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen das Rauchverbot in Innenräumen kann der Vermieter die tatsächlich angefallenen, angemessenen Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung, Geruchsneutralisierung oder Textilreinigung sowie einen konkret nachgewiesenen Mietausfall für die dadurch tatsächlich verursachte Nichtvermietbarkeit geltend machen; eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht verrechnet.


Bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 7 zu beenden. Bereits entstandene Zahlungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Nutzung von Balkon, Tiefgarage, Pool und Gemeinschaftsflächen

Die Nutzung von Balkon, Terrasse, Tiefgarage, Stellplätzen, Pool, Sauna, Spielgeräten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der jeweiligen Hausordnung und der vor Ort bekanntgemachten Benutzungsregeln.


Der Gast beachtet die jeweiligen Benutzungsregeln, Hausordnungen sowie Sicherheits- und Hinweisschilder.
Kinder dürfen Balkon, Pool, Sauna, Spielgeräte, Tiefgarage und sonstige potenziell gefährliche Bereiche nur unter angemessener Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person nutzen.


Der Vermieter haftet im Rahmen dieser Einrichtungen nicht für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Sicherheitsregeln, fehlende Beaufsichtigung oder eigenverantwortliches Fehlverhalten des Gastes entstehen. Diese Einschränkung entbindet den Vermieter nicht von der Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustands der bereitgestellten Einrichtungen; sie gilt zudem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters.

§ 12 WLAN, Internet und technische Einrichtungen

Der Vermieter stellt einen Internetzugang (WLAN) als Teil des Beherbergungsentgelts gemäß § 3 zur Verfügung und ist bemüht, dessen Funktionsfähigkeit während des Aufenthalts sicherzustellen.


Für kurzfristige, vom Vermieter nicht zu vertretende Störungen, Wartungsarbeiten oder Netzausfälle, die auf das Verhalten von Netzbetreibern, Providern oder sonstigen Dritten zurückzuführen sind, haftet der Vermieter nicht, sofern er sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich um Behebung bemüht. Ist der Internetzugang aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen während eines wesentlichen Teils des Aufenthalts nicht nutzbar, kann der Gast eine angemessene, dem Ausfall entsprechende Entgeltminderung verlangen.


Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, und haftet für Schäden und Ansprüche Dritter aus einer ihm zurechenbaren rechtswidrigen Nutzung.

§ 13 Haftung

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Sachen (Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, Fahrzeuge und sonstige Wertgegenstände).

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Beeinträchtigungen, die ausschließlich durch Dritte oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, sofern er die Störung nicht zu vertreten hat und sich um zumutbare Behebung bemüht. Dies betrifft insbesondere kurzfristige Störungen von Strom, Wasser, Heizung, Warmwasser, Internet, Liftanlagen, Zufahrten oder Parkplätzen.

Fällt dem Gast während des Aufenthalts ein Mangel auf, teilt er diesen unverzüglich dem Vermieter mit, damit Abhilfe ermöglicht wird. Eine schuldhaft unterlassene unverzügliche Mitteilung kann daraus resultierende Ansprüche des Gastes im gesetzlich zulässigen Umfang mindern, sofern der Vermieter den Mangel bei rechtzeitiger Meldung hätte beheben können.

§ 14 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet im Rahmen der Buchung erhobene personenbezogene Daten des Gastes zur Vertragsabwicklung und -anbahnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere melde- und abgabenrechtlicher Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), sowie, soweit erforderlich, zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).


Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Staylia GmbH, Berghamerstraße 30, 4072 Alkoven, Österreich, office@staylia.at. Im Buchungsprozess können externe Dienstleister eingesetzt werden, insbesondere der Anbieter der Buchungsplattform, Zahlungsdienstleister und sonstige technische Dienstleister.


Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern, zu Speicherfristen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde) ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.


Bei Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstands- und Verbraucherschutzbestimmungen; ein gesetzlich zwingender Verbrauchergerichtsstand wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Ebenso bleiben zwingende Bestimmungen des Wohnsitzstaates eines Verbrauchers unberührt, soweit diesem ein höheres Schutzniveau gewähren.


Für Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, dass für den Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht vereinbart.

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion einzelner Klauseln findet gegenüber Verbrauchern nicht statt, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.


Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages bedürfen der Textform, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuelle Vereinbarungen entgegenstehen. E-Mail genügt der Textform.


Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Gast gehen diesen AGB vor.

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